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Auf meine erste Anfrage erhielt ich von der Gemeinde Dittelbrunn folgenden Schriftsatz:

...datiert 16. Mai 1996 und vom 1. Bürgermeister Herterich unterschrieben

Warum hat es eine Gemeinde nicht nötig, sich an ihre Zusagen zu halten? Das Nachfolgende hätte der Bürgermeister ohne weitere Diskussionen vom Tisch fegen müssen!

Denn: Später wurde das in der Nachbarschaft wohnende Gemeinderatsmitglied aktiv:



...  "Einladung" an die Nachbarn...
Die erste Klage: Mit einer halben Million Deutsche Mark Zwangsgeld sollte der Bau
der Antennenanlage verhindert werden. Die gesamte Klageschrift finden sie hier.

Hier wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs "kommentiert"

Diese Seite wurde dem Internetauftritt www,IZGMF.de entnommen.

Übrigens: Mein Wohnhaus steht in einem so genannten "allgemeinen Wohngebiet" gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung.

Wenn Sie zu dem ausführlichen Beitrag zurückkehren möchten, klicken Sie bitte hier!



Ralph, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e. V.,  hat damit begonnen, eine Art von Kataster zu erstellen, in der Städte und Gemeinden aufgeführt sind, die Funkamateuren aufgrund baurechtlicher Bestimmungen verbieten, Außenantennen zu errichten.

Wer von Beschränkungen betroffen ist, sollte keine Scheu haben und dies umgehend Ralph mitteilen. Den politisch Verantwortlichen kann nur so klar gemacht werden, dass ihr Handeln auch Grenzen unterliegt. 

Der Link zur virtuellen Zeitschrift HamRadio 2day, in der die Liste veröffentlicht wird, finden Sie hier! Nochmals mein Appell: Beschränkungen melden! Schweigen - aus falsch verstandener Rücksichtnahme gegenüber Kommunalpolitikern und/oder über das eigene Schicksal hadern - ist nicht der richtige Weg.


 
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